Umsetzung von Schutz vor FGM in Deutschland?

Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zur Erreichung von Gender Equality, auch mit Fokus auf FGM

Am 11. September 2020 reichte LebKom e.V., gemeinsam mit Lessan e.V. und TERRE DES FEMMES, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk End FGM dem GREVIO-Komitee des Europarates einen Schattenbericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ein. Darin geht es um Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Maßnahmen zur Eindämmung von geschlechtsspezifischer Gewalt und gegen FGM.

Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie enthält konkrete Empfehlungen für Staaten, wie geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich FGM, angegangen werden kann.

Die Umsetzung wird von einem Gremium (dem GREVIO-Komitee) überwacht, das periodisch beurteilt, was die Ländern zur Eindämmung konkret getan haben.

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Die von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Informationen sind entscheidend, damit das GREVIO-Komitee die Einhaltung der Standards durch die Länder beurteilen kann. So leistet unser Schattenbericht einen wichtigen Beitrag bei der Überprüfung, inwieweit die deutsche Regierung ihren Verpflichtungen nachkommt. 

Einen besonderen Stellenwert hat das Kapitel Prävention, was insbesondere LebKom e.V. sehr wichtig war. Liegt darin doch die Chance auf nachhaltige Beendigung von FGM und jegliche Form von Gewalt gegen Mädchen und Frauen, sowie das Erreichen von Gender Equality. Die Zeit ist mehr als reif. Damit es hier beschleunigt vorangeht, haben wir im Schattenbericht konkrete Handlungsforderungen und -empfehlungen, in die relevante wissenschaftliche Erkenntnisse des Center for PROFS eingeflossen sind, ausgesprochen.

Weitere Infos und neueste Entwicklungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und den Schattenbericht finden Sie auf der Seite des Europarates.

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